AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma smartAdmin – Jean-Pierre Pantic für den Warenverkauf

 

 

 

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Waren. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Ist der Kunde Kaufmann gilt die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Kunden dies ausschließen.

 

2. Vertragsschluss

a) Unsere Angebote sind unverbindlich, d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern lediglich um unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.

b) Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.

c) Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. Bank. Lehnen diese den Antrag des Kunden ab, bleibt es uns auch ohne Begründung überlassen, vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch den Kunden zu bestehen. Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, dass wir diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen.

 

3. Preise und Zahlung

a) Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nicht etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort und ohne Abzug zu zahlen.

b) Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Versenden wir auf Wunsch des Kunden die Ware, so werden Liefer- und Transportkosten gesondert berechnet.

c) Angebote an Unternehmer verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

4. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung

a) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat.

b) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

 

 

5. Lieferung, Annahmeverzug

a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

b) Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet haben. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.

c) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.

d) Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Körperschäden sowie dann nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

e) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.

f) Bei Nichtabholung einer vom Kunden abzuholenden Neuware oder bei verweigerter Annahme sind wir berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu verlangen. Der Schadensbetrag kann höher oder niedriger angesetzt sein, wenn eine Partei einen höheren oder niedrigeren Schaden nachweist.

g) Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde das Reparaturgut zum vorgesehenen Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht, geht das Reparaturgut in unser Eigentum über. Der Kunde hat den uns durch die Nichtabholung entstehenden Schaden zu ersetzen.

 

6. Gefahrenübergang

Ist der Kunde Unternehmer und versenden wir die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen, geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

7. Eigentumsvorbehalt

a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat.

b) Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden.

c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

d) Ein Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

e) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.

f) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.

g) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.

h) Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

 

8. Gewährleistung

a) Wir stehen für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein.

b) Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

c) Ist der Kunde Unternehmer, ist eine Haftung für Sachmängel beim Verkauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen und beim Verkauf neuer Sachen auf ein Jahr begrenzt. Die Beschränkung der Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

d) Gewährleistung für Digitale Produkte oder Produkte mit digitalen Inhalten: Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, zu dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat.

e) Beim Kauf von digitalen Inhalten oder Waren mit digitalen Inhalten werden dem Kunden, der Verbraucher ist, während des Zeitraums, den der Kunde aufgrund der Art und des Zwecks der Ware und ihrer digitalen Elemente sowie unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrages erwarten kann, Aktualisierungen (Updates) zur Verfügung gestellt. Die Information über neue Updates erreicht den Kunden je nach Gerät oder Software auf unterschiedlichen Wegen. In einigen Fällen ist die Registrierung des Gerätes oder der Software bzw. des Nutzers beim Hersteller oder die Verbindung des Gerätes mit einem Nutzerkonto erforderlich. Unterlässt der Kunde die Installation der Updates, die die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Ware betreffen, schränkt dies die Gewährleistungsrechte des Kunden diesbezüglich ein. Wir haften daher nicht für einen Sachmangel, der allein auf das Fehlen einer Aktualisierung zurückzuführen ist, wenn es der Verbraucher unterlässt, ein ihm bereitgestelltes Update innerhalb angemessener Frist zu installieren.

f) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Haftungsansprüche.

g) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. Unsere Haftung im Rahmen des Lieferantenregresses bleibt davon unberührt.

h) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

 

i) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von Punkt 2 b) dieser AGB als ergänzend vereinbart.

j) Ist der Kunde Kaufmann, gilt für ihn die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Danach muss er die gelieferte Ware unverzüglich untersuchen und etwaige Mängel anzeigen. Die unverzügliche Rügeobliegenheit gilt auch, wenn sich ein Mangel erst später zeigt. Unterlässt der Käufer die Mängelanzeige, verliert er seine Gewährleistungsrechte.

 

9. Abwicklung von Fremdgarantien

Soweit der Hersteller auf das verkaufte Produkt eine Garantie gewährt, ist dies ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers. Herstellergarantien begründen für uns keinerlei Verpflichtung. Im Garantiefall ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der Garantie gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die Einzelheiten ausschließlich aus dessen Garantiebedingungen ergeben. Gegen eine geringe Aufwandspauschale sind wir aber bereit, die Garantieabwicklung mit dem Hersteller im Auftrag des Kunden durchzuführen. Hierzu bedarf es jeweils eines gesonderten Auftrags des Kunden.

 

10. Schadensersatz

a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

b) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

c) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer angemessenen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er eine regelmäßige Sicherung unterlässt. Bei Verlust von Daten haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

 

11. Gerichtsstand und Rechtswahl

a) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, so wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.

b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.

 

12. Änderungen und Nebenabreden

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

 

Stand: 03.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma smartAdmin – Jean-Pierre Pantic für Managed Services

 

 

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, deren Gegenstand die Wartung der IT-Systeme des Kunden durch die Firma smartAdmin – Jean-Pierre Pantic ist. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

 

2. Angebote und Vertragsschluss

1. Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend, soweit wir nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich getroffen haben.

2. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

 

3. Leistungsumfang

Die Einzelheiten der von uns zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen.

 

4. Beauftragung Dritter

Wir dürfen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auch durch geeignete Dritte ausüben lassen, ohne dass wir hierdurch aus unserer Verantwortung entlassen würden. Unter diesen Voraussetzungen stimmt der Kunde einer solchen Vertragsübernahme schon jetzt zu.

 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Sofern nichts anderes schriftlich mit dem Kunden vereinbart ist, gilt:

1. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle und angemessene Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen. Wir werden im Allgemeinen jedoch darauf hinweisen, wann eine Datensicherung notwendig ist.

2. Der Kunde hat angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern.

 

6. Haftung bei Datenverlust

Ist der Kunde selbst für die Datensicherung verantwortlich, haften wir bei Verlust von Daten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

 

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche Angebote und Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Entgelte und Berechnungszeiträume ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

3. Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) werden monatlich im Voraus am Ersten eines Monats fällig, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Übrigen sind alle Rechnungen binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

8. Schadensersatz

1. Wir haften gegenüber dem Kunden für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter, sonstige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

3. Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

5. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

6. Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

9. Datenschutz und Geheimhaltung

1. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

2. Über alle uns bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden werden wir auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen bewahren.

3. Alle von uns beauftragten Personen sind zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes verpflichtet.

 

10. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

1. Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Kunden an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit uns nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.

2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

3. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf dem jeweiligen Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

 

11. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung

1. Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum.

2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Für die Kündigung einzelner Leistungen oder Verfahren gilt dies entsprechend.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe kommen nur schwere und nachhaltige Verletzungen der vertraglichen Pflichten der Parteien in Betracht. Insbesondere wir haben das Recht, den Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Terminen trotz Mahnung mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung in Verzug geraten ist. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass mit Beendigung des Vertrages alle Leistungen enden, und z. B. kein Anti-Virenschutz mehr vorliegt und keine Backups mehr durchgeführt werden. Sollten Backup-Daten in die Cloud gesichert worden sein, würden diese umgehend gelöscht.

4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von der Firma smartAdmin – Jean-Pierre Pantic mit der Maßgabe, dass die Firma smartAdmin – Jean-Pierre Pantic auch berechtigt ist, am Ort des Kunden zu klagen.

 

13. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

 

14. Schriftform

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

15. Änderung der Geschäftsbedingungen

Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden wir dem Kunden schriftlich mitteilen. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Wir weisen den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht als auch darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

Stand: 03.2024